Während über den Einsatz der illegalen Funktionen des Staatstrojaners weiter Unklarheit herrscht, geht der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zum Gegenangriff über. Der Chaos Computer Club habe sich mit der Veröffentlichung der Binärdateien möglicherweise strafbar gemacht, heißt es in einem Gutachten. (Trojaner, Anti-Virus)
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